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Anträge für das kommende Kalenderjahr müssen jeweils bis zum 15.10. an die FREUNDE der Leichtathletik (Geschäftsstelle Alfred Maasz, Am Steinlein 2b, 97753 Karlstadt) gerichtet werden. Unser Antragsformular ist unbedingt zu verwenden.

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EM 2018: Was darf ich mit ins Stadion nehmen?

von | Aug 1, 2018 | Vorstand

Auch bei den Leichtathletik Europameisterschaften in Berlin wird es wieder Einlasskontrollen geben. Dabei gelten in Berlin vergleichbare Beschränkungen wie bei anderen großen Sportereignissen. Insgesamt erwarten wir bei dieser EM über 400 FREUNDE, die das Deutsche Team lautstark unterstützen werden. Damit es bei den Einlasskontrollen nicht zu bösen Überraschungen kommt, haben wird hier mal kurz zusammen gefasst, was mit ins Stadion darf und was nicht. Die Angaben stammen von der Website der Europameisterschaft, sind aber ohne Gewähr.

Weitere Informationen bekommt ihr unter https://www.berlin2018.info/tickets/faq/

Das Mitbringen von Glasflaschen jeglicher Art ist verboten. Erlaubt sind nicht-alkoholische Getränke bis 0,5 Liter pro Person in Tetra-Packs, Plastikflaschen oder ähnlichen Behältnissen. Die Mitnahme von Speisen ist nicht erlaubt.

Generell verboten sind:

  • rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial
  • Waffen jeder Art
  • Sachen und Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können (z.B. Stockregenschirme)
  • Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge)
  • Glasflaschen oder andere Glasbehältnisse (auch Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind)
  • sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen (über 25 Liter Volumen), Reisekoffer, Helme
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände
  • Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als eine Meter oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist, sowie so genannte Doppelhalter; (mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen)
  • größere Mengen von Papier oder Papierrollen
  • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren
  • Tiere
  • Laser-Pointer
  • Spiegelreflexkameras und sonstige Fotokameras mit abnehmbarem Zoomobjektiv, Videokameras
  • jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter

Taschen bzw. Rücksäcke dürfen bis zu einer Größe von 25 Litern mitgenommen werden.

Kinderwagen können bei einem speziell eingerichteten Parkplatz im Stadionumlauf abgegeben werden, aber aufgrund von Fluchtwegen nicht mit in den Sitzplatzbereich genommen werden.

Fotos und Bilder dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, egal auf welche Weise und durch wen, ist nicht erlaubt!

Das Mitbringen professioneller Foto- oder Filmausrüstungen ist nicht gestattet. 

 

-Ansonsten gelten die AGBs des Veranstalters sowie die Hausordnung des Olympiastadion Berlin (https://olympiastadion.berlin/de/hausordnung/)-