Der bis 2023 jährlich bei der Deutschen Meisterschaft an verdiente Athletinnen und Athleten aus der Nationalmannschaft verliehene Rudolf-Harbig-Preis war 2024 vom DLV ohne veröffentlichte Begründung bis auf weiteres ausgesetzt worden. Nachfragen zum Hintergrund dieses Vorgangs wurden vom DLV monatelang nichtssagend oder gar nicht beantwortet.
Erst kurz vor den Titelkämpfen 2026 in Wattenscheid war Bewegung in die undurchsichtige Angelegenheit gekommen: DLV-Ehrenpräsident Professor Dr. Helmut Digel, von einem FREUNDE-Mitglied um Unterstützung der bislang vergeblichen Bemühungen um Auflärung gebeten, hatte sich an die kommissarische DLV-Vorständin Dr. Kristin Behrens gewandt. In einer ausführlichen Mail vom 13. Juli 2026 bekam er nun von Kristin Behrens die seit 2024 vom Verband wie ein Staatsgeheimnis gehütete Begründung. Die Autorin hat den Brief dem Verein „Freunde der Leichtathletik“ zur Veröffentlichung freigegeben.
Sehr geehrter Herr Professor Digel,
vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihre Hinweise auf die bereits während Ihrer Amtszeit begonnenen Recherchen zur Rolle der deutschen Leichtathletik in der Zeit des Nationalsozialismus. Diese Fragestellung steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der seit der Auszeichnung für das Jahr 2023 nicht fortgeführten Vergabe des Rudolf-Harbig-Preises.
Es liegt kein förmlicher Beschluss eines früheren DLV-Präsidiums oder eines heutigen Verbandsorgans vor, den Rudolf-Harbig-Preis dauerhaft nicht mehr zu vergeben oder abzuschaffen. Die bislang letzte Auszeichnung wurde für das Jahr 2023 an Cindy Rohleder verliehen. Seitdem wurde die Vergabe mit Blick auf eine vorgesehene historische Prüfung zunächst nicht fortgeführt
Die Vergabe eines unabhängigen wissenschaftlichen Forschungsauftrags oder Gutachtens war bereits für das Jahr 2025 vorgesehen, konnte bislang jedoch nicht umgesetzt werden. Dieses Vorhaben soll im Herbst 2026 wieder aufgegriffen und mit der vorgesehenen Überarbeitung der DLV-Ehrungsordnung verbunden werden. Dabei sollen sowohl die historischen Grundlagen und Vergabekriterien der bestehenden Auszeichnungen als auch deren Vereinbarkeit mit den Werten und Grundsätzen des Sports überprüft werden.
Von besonderer Bedeutung ist für uns die aktive Einbindung der Athletinnen und Athleten. Eine traditionsreiche Auszeichnung kann grundsätzlich mit einer transparenten historischen Einordnung und einer angemessenen öffentlichen Aufklärungsarbeit verbunden werden. Zugleich muss berücksichtigt werden, welche Akzeptanz die Auszeichnung bei den Athletinnen und Athleten besitzt und welche Form der zukünftigen Ausgestaltung aus ihrer Sicht angemessen erscheint. Ihre Perspektive soll daher einen wesentlichen Bestandteil des Beratungs- und Entscheidungsprozesses bilden. Die abschließende Entscheidung ist anschließend durch die zuständigen Verbandsorgane zu treffen.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass Traditionen nicht vorschnell aufgegeben werden sollten. Gleichzeitig steht der DLV in der Verantwortung, seine Geschichte kritisch aufzuarbeiten, gesellschaftliche Haltung zu zeigen und sich eindeutig zu demokratischen Werten, Integrität, Vielfalt und Verantwortung zu bekennen. Eine Fortführung des Rudolf-Harbig-Preises kann deshalb ebenso Gegenstand der ergebnisoffenen Prüfung sein wie eine veränderte Einordnung, Ausgestaltung oder Benennung der Auszeichnung.
Aufgrund der strukturellen Übergangssituation im Vorstand und der notwendigen Konzentration auf besonders dringliche Aufarbeitungs- und Reformvorhaben konnte die historische Prüfung bislang nicht in der erforderlichen Tiefe und Systematik fortgeführt werden. Im Mittelpunkt standen in den vergangenen Monaten insbesondere die Aufarbeitungs- und Strukturprozesse im Bereich Safe Sport sowie die Überprüfung und Fortentwicklung der Satzung und Ordnungen des DLV in diesem Zusammenhang. Die historische Aufarbeitung bleibt gleichwohl ein wichtiges Vorhaben, das weitergeführt werden soll.
Mit besten Grüßen
Deutscher Leichtathletik-Verband
Dr. Kristin Behrens
DLV-Vorständin (kommissarisch)
Anmerkung der Redaktion: Kristin Behrens hat in einem zweiten Brief vom 15. Juli an Helmut Digel ihre Feststellung „kein förmlicher Beschluss, den Harbigpreis nicht mehr zu vergeben“, korrigiert: „Ein Vorstandsbeschluss aus 2024 im Zusammenhang mit der weiteren Vergabe des Preises liegt vor und ist einsehbar“, heißt es jetzt. Rätselhaft ist es nach wie vor, warum der DLV seine Beschlussfasung in Sachen Harbigpreis nicht zeitnah publiziert hat. Spekulationen jeglicher Art wären dann vermieden worden.
Text: FdL
Bilder: FdL-Archiv (Rudolf-Harbig-Preisträger:innen Ulrike Meyfarth 1983; Harld Schmid 1987; Karl-Hans Riehm 1982)



