Auch bei den Deutschen Hallenmeisterschaften vom 16. bis 17. Feburar 2019 in Leipzig wird es wieder Einlasskontrollen geben. Dabei gelten in Leipzig vergleichbare Beschränkungen wie bei anderen großen Sportereignissen. Insgesamt ist die Informationspolitik des DLV zu diesem Punkt aber sehr dürftig. Damit es bei den Einlasskontrollen nicht zu bösen Überraschungen kommt, haben wir mal kurz versucht zusammen zu fassen, was mit in die Arena darf und was nicht. Die Angaben stammen vom DLV und von der Homepage der Arena Leipzig, sind aber ohne Gewähr.
Weitere Informationen bekommt ihr unter https://www.arena-leipzig.de/faq/ . Die Hausordnung der Arena Leipzig (13 Seiten) kann hier betrachtet werden.
Für nicht erlaubte Sachen soll es laut DLV einen Container gegeben, an dem diese abgegeben werden können. Zur Frage der Haftung bei Verlust dieser Sachen haben wir keine Informationen.
Grundsätzlich ist die Mitnahme von jeglichen Speisen und Getränken untersagt. Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern. Getränke und Speisen können Sie vor der Veranstaltung und während evtl. Pausen in unseren gastronomischen Bereichen zu sich nehmen.
Generell verboten sind:
- Waffen jeder Art;
- Schutz- und Protektorenbekleidung (z.B. Helme, Schutzschuhe, Körperprotektoren);
- Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
- Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Kinderwagen,Schirme über 30 cm, Reisekoffer, Rucksäcke und Taschen über die Größe von DIN A4;
- Zweiräder, Skateboards, Rollschuhe oder sonstige Sportgeräte;
- Teleskopstäbe jeglicher Art;
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;
- leicht brennbare Gegenstände (Konfetti, Papierrollen, Gas gefüllte Ballons);
- mechanische, elektrische oder akustische Lärminstrumente;
- Laserpointer;
- Drohnen oder sonstige Flugobjekte jeglicher Art;
- Getränke über einer Menge von 0,33 Liter, die nicht direkt für ein Kleinkind bestimmt sind oder aus medizinischen Gründen notwendig sind;
- Tiere;
- Fahnen oder Transparentstangen; nur bei Sportveranstaltungen sind diese erlaubt, sofern sie nicht länger als 150 cm sind oder einen Durchmesser von 2 cm nicht überschreiten;
- Fotokameras und -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt);
- Jegliches rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, extremistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende Propagandamaterial sowie jegliches politische Informationsmaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, antisemitischer, extremistischer, gewaltverherrlichender oder diskriminierender sowie jegliche Form von politischer Tendenz aufweist;
- Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, im Einzelfall das Mitführen von weiteren Gegenständen zu untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Dies gilt im Besonderen für sicherheitsrelevante Veranstaltungen.
Besuchern kann bei Mitführen eines verbotenen Gegenstandes, der Zutritt zur ARENA verweigert werden bzw. von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Reisekoffer, Rucksäcke und Taschen dürfen bis zu einer Größe von DIN A4 (21cm x 29,7 cm) mitgenommen werden.
Der DLV hat dazu auf einer Pressekonferenz folgendes bekannt gegeben:
Für die Zuschauer ist es wichtig, dass sie sich an die Sicherheitsmaßnahmen halten. Nicht erlaubt sind Taschen, Rucksäcke, die größer als DIN A4 sind, sowie Glasflaschen. Für größere Taschen wird es eigens einen Container geben, an dem nicht erlaubte Sachen abgegeben werden können.
Das Mitführen von Spruchbändern oder ähnlichen Transparenten, Bannern oder Plakaten im gesamten Geltungsbereich der Hausordnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die zuständige Stelle des Veranstalters und/oder des Betreibers gestattet.
Eine Genehmigung wird jedenfalls versagt, wenn der textliche oder bildliche Inhalt eines Spruchbandes oder Transparents folgendes enthält (Aufzählung ist nicht abschließend):
- Beleidigungen (Künstlern, Sportlern, Schiedsrichtern, Fans oder jeglicher dritten Personen, Personengruppen oder Institutionen);
- Rassistische, sexistische, homophobe oder jegliche andere Art diskriminierender Äußerungen;
- Gewaltverherrlichende Äußerungen oder solche, die als Aufruf zu Gewalt interpretiert werden können;
- Aufrufe zu Straftaten;
- Politische, unangemessene religiöse oder andere, nicht mit der Veranstaltung inhaltlich zusammenhängende Äußerungen.
Der Besucher kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn ein Grund nach Abs. 1, 2 oder 3 vorliegt.
Hier gibt es widersprüchliche Angaben der Arena Leipzig.
Im FAQ-Bereich der Homepage (https://www.arena-leipzig.de/faq/) steht dazu:
Geräte für die Video- und/oder Tonaufzeichnung sowie professionelle Fotoausrüstungen wie auch Spiegelreflexkameras werden von den Veranstaltern verboten.
In der Hausordnung (https://www.arena-leipzig.de/files/user_upload/veranstalter/2018-01-26_Hausordnung_ARENA_Leipzig.pdf) in § 7 Nr. 1 q steht:
Fotokameras und -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt);
Interessant dürfte auch noch § 7 Nr.2 m der Hausordnung sein:
ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters und/oder des Betreibers Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Fotos und Bilder, die von Zuschauern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters;
Grundsätzlich kann der Veranstalter aber diese ganzen Einschränkungen aufheben.
Verboten ist den Besuchern weiterhin:
- rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, extremistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende sowie jegliche Form von politischen Parolen zu äußern oder zu verbreiten, das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen, Embleme (§ 86a StGB), Verstöße gegen das Uniformverbot (§ 3 Versammlungsgesetz) sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstiges Verhalten zu diskriminieren;
- beleidigende und feindliche Schriftzüge gegen die Polizei, wie z.B. „A.C.A.B.“auf Transparenten, T-Shirts, etc. sind verboten;
- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
- Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. die Bühne, die Szenenfläche, die Funktionsräume), zu betreten;
- das Betreten der Sportflächen mit Straßenschuhen;
- das Tragen von Sportschuhen mit Spikes außerhalb des dafür vorgesehenen Leichtathletik-Sportbodenbelages;
- das Belassen von Gegenständen in den Umkleidespinden nach Hallenschluss;
- das Rauchen im gesamten Gebäude (inkl. E-Zigarette);
- mit Gegenständen aller Art zu werfen;
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
- ohne Erlaubnis des Betreibers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen,Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
- bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die
ARENA in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen; - ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters und/oder des Betreibers Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Fotos und Bilder, die von Zuschauern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private
Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Veranstalters; - das Anbringen von Plakaten sowie das Verteilen von Prospekten, Handzetteln und ähnlichen Werbematerialien ohne vorherige Genehmigung des Betreibers;
- das Anbringen von Gegenständen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen;
- in einer Aufmachung teilzunehmen, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern (Vermummungsverbot);
- Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verbote liegt auch dann vor, wenn ein Besucher zu einer verbotenen Handlung eines anderen Besuchers Beihilfe leistet oder einen anderen Besucher zu einer verbotenen Handlung anstiftet oder diese unterstützt.